Qualitätskontrolle.
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer teilnehmen, damit gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen überhaupt durchgeführt werden dürfen. Wir haben uns selbstverständlich einer entsprechenden Prüfung unterzogen. Unser Qualitätssicherungs- konzept ist hierbei ohne Beanstandungen geblieben und wird permanent nach den gesetzlichen Vorgaben fortentwickelt.
Gleichzeitig haben wir an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen, um selbst als Prüfer für Qualitätskontrolle tätig werden zu können – mit Erfolg. Wir wurden bei der Wirtschaftsprüfer- kammer für die Durchführung dieser Tätigkeiten registriert.
Diese Qualifizierung ist für uns vor dem Hintergrund unserer Unternehmensphilosophie von besonderer Bedeutung, damit der hohe Qualitätsanspruch auch zukünftig gesichert ist.